Für die pädagogische Arbeit an der Realschule Beuel ist das Klassenlehrerprinzip konstitutiv. Dieses bildet auch die Grundlage für die Zusammenarbeit mit den Förderschullehrern. Diese sollen ebenfalls mit möglichst vielen Stunden in möglichst wenigen Klassen eingesetzt werden.
Die intensive Kooperation zwischen Klassenlehrern und Förderlehrern bildet das Fundament für die gemeinsame unterrichtliche Arbeit. Jeder Lehrer für Sonderpädagogik unterrichtet im Rahmen des Fachunterrichtes die gesamte Klasse und ist Ko-Klassenleitung in einer der Klassen.
Die Klassenzusammensetzung erfolgt nach den spezifischen Bedarfen der Schüler.
Die Klassenlehrer und die Förderlehrer beraten sich einmal in der Woche in einer Teamstunde. Die Fachlehrer und die Förderlehrer besprechen sich hinsichtlich der Unterrichtsreihen, der Rollenverteilungen und der Perspektivwechsel (s.u.).
Vierteljährlich findet für jede GL-Klasse eine pädagogische Klassenkonferenz statt, in der die Klassensituation und die besonderen Förderbedarfe der Schüler mit pädagogischem Förderbedarf besprochen werden. Bei Bedarf werden weitere Klassenkonferenzen durchgeführt. Die Zusammenarbeit zwischen den Regelschullehrern und den Förderschullehrern erfolgt zum einen durch enge Kooperation und zum anderen ergänzend nach den jeweiligen Qualifikationen:
Einmal wöchentlich treffen sich die Förderlehrer der Schule mittwochs in der sechsten Stunde, um sich über zentrale Fragen der Förderung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf auszutauschen und gemeinsam über die weitere Vorgehensweise zu beraten. Zudem werden die unterrichtsübergreifenden Aufgaben verteilt. Die Förderlehrer vertreten sich gegenseitig im Krankheitsfall und bei Verhinderungen zur Gewährleistung des Nachteilsausgliches bei Prüfungen und Klassenarbeiten.
Die Schulleitung initiiert, fördert und begleitet den Schulentwicklungsprozess der Inklusion und schafft einen schulorganisatorischen Rahmen für die praktische Umsetzung und Evaluation des Inklusionskonzeptes.
Sie kooperiert, indem sie grundlegende Bereiche der Zusammenarbeit (Klassenkonferenzen, Förderpläne, Nachteilsausgleiche, Zeugnisse, Zeitvorgaben usw.) festlegt bzw. schulorganisatorisch ermöglicht:
· Raum- und Zeitstruktur für Teamsitzungen, Dienstbesprechungen und Inklusionskonferenzen.
· Einrichten einer Fachkonferenz Inklusion
· flexible Handhabung der schulinternen Arbeitspläne nach Absprache
· u.v.m.
Die Förderlehrer begleiten die Schulaufnahmen.
Die Schulleitung steht den Förderlehrkräften und Klassenleitungen bei Bedarf zur Verfügung für:
· Besprechung und Festlegung der Nachteilsausgleiche
· Pädagogische Klassenkonferenzen
· Anträge auf sonderpädagogischen Förderbedarf bzw. Wechsel des Förderortes
· Hilfeplangespräche
· schwierige Elterngespräche
Die Umsetzung der Inklusion beinhaltet eine didaktisch-methodische Umgestaltung des Unterrichts. Die Schulleitung initiiert, fördert und begleitet den Prozess der schulinternen Unterrichtsentwicklung (siehe Lehrpläne).
Die Schulleitung nimmt an außerschulischen Arbeitsgemeinschaften, Tagungen und Konferenzen zur Inklusion teil. Sie kooperiert mit den Förderschulen.
Die Umsetzung der Inklusion ist ein Thema und ein Prozess, von dem die ganze Schule und das gesamte Kollegium betroffen sind.
Inklusiver Unterricht setzt z.B. eine systematische Anwendung von Methoden und Differenzierungsmöglichkeiten voraus.
Hierfür ist die Entwicklung und Implementierung von Differenzierungskonzepten erforderlich.
Die Entwicklung des Inklusionskonzeptes und die Entwicklung der Förderkonzepte werden auf Vorschlag des Schulleiters und der Sonderschullehrer aneinander gebunden.
Kollegiale Hospitationen sind nach Absprache der Schulleitung jederzeit möglich. Hierzu wird zur Vermeidung von Mehrarbeit eine Vertretungsreserve aus Deputat-Stunden eingerichtet.